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Danach sind gültige deutsche und österreichische Führerscheine in den Mitgliedstaaten der EU grundsätzlich anerkannt, also auch in Spanien. Lediglich der in der Schweiz ausgestellte Führerschein muss innerhalb von sechs Monaten getauscht werden. Ausnahmen gelten lediglich, wenn Führerscheininhaber das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben oder auch für nationale Führerscheinklassen wie M, L, S und T.
Eine Registrierungspflicht für ausländische gültige Führerscheine aus den EU-Staaten gibt es nicht, sie wird durch die spanischen Behörden aber anlässlich von Verkehrsverstößen vorgenommen, die mit dem spanischen Punktesystem geahndet werden. Und auch die Gültigkeitsdauer des Führerscheins unterliegt bei Wohnsitznahme in Spanien den spanischen Vorschriften.
Seit Dezember 2009 gelten die folgenden Fristen für die Verlängerung, die bei Vorlage eines entsprechenden Eignungsgutachtens (Informe de aptitud psicofísica) beantragt werden muss:
– Fahrerlaubnisklassen BTP, C1, C1+E, C, C+E. D1, D1+E, D, D+E (LKW und Busse)
beim Alter des Führerscheininhabers bis 65 Jahre alle 5 Jahre, danach alle 3 Jahre
– alle anderen Fahrerlaubnisklassen (insbesondere Pkw und Motorräder)
beim Alter des Führerscheininhabers bis 65 Jahre alle 10 Jahre, danach alle 5 Jahre
Die Verlängerung muss bei der zuständigen spanischen Straßenverkehrsbehörde (Jefaturas de Tráfico) beantragt werden, Eignungsgutachten werden nur durch anerkannte Begutachtungsstellen (Centro de Reconocimiento de Conductores) ausgegeben, die oftmals in den Centros Medicos in den Gemeinden existieren, ansonsten dort erfragt werden können.
Ob man also seinen deutschen oder österreichischen gültigen Führerschein in Spanien freiwillig registrieren lässt oder gar in einen spanischen umtauscht, bleibt damit jedem selbst überlassen. Möglichen Ärger bei Nichtregistrierung muss man dann allerdings einkalkulieren.