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Wer gern ein Gläschen Wein oder Bier zum Essen trinkt, sollte es bei diesem einen Glas belassen. Denn die zulässige Höchstmenge Alkohol pro Liter Atemluft liegt bei 0,25 Promille. Auch das Fahren unter Drogeneinfluss ist selbstverständlich verboten. Ab November verfügt die kanarische Verkehrspolizei über Messgeräte, die auch die Einnahme von Drogen anzeigen und sogar klassifizieren, um welches Rauschgift es sich handelt. Dann werden auch diese „Rausch-Sünder“ erfasst.
Natürlich wünscht man jedem Verkehrsteilnehmer allseits gute Fahrt, aber was sollte man tun, wenn es doch zu einer Panne oder zu einem Unfall kommt?
Panne – was tun?
Wer eine Panne hat, sollte auf jeden Fall zuallererst seine gelbe Warnweste anziehen, die obligatorisch in jedem Fahrzeug enthalten sein muss. Hat man das Auto – möglichst wenig verkehrsgefährdend – am Straßenrand abgestellt, muss man die übrigen Teilnehmer mittels Warndreieck auf die Panne hinweisen. Im Mietauto ruft man dann den Vermieter an und teilt ihm den Sachverhalt mit. Als Privatperson mit eigenem Auto wendet man sich an seine Versicherung. Diese verständigt in der Regel einen Pannen- und Abschleppdienst. Bei den meisten Versicherungen in Spanien ist das Abschleppen im Notfall in der Versicherungspolice enthalten.
Unfall, wie verhalte ich mich richtig?
Wer einen Unfall hat, muss zunächst einmal entscheiden, wie schwerwiegend der Schaden ist. Ist jemand verletzt worden, wendet man sich selbstverständlich sofort an den Notruf 112. Dieser verständigt den Rettungsdienst und die zuständige Polizeidienststelle. Sind keine Personen zu Schaden gekommen und nur materielle Verluste zu beklagen, kommt es darauf an. Wegen Lappalien ruft man die Polizei in der Regel nicht, es sei denn, man kann sich mit dem Unfallgegner nicht einigen. Für kleine Streitfälle, die man einvernehmlich regeln kann, hat man meist einen von der Versicherung vorgedrucktes Formular im Auto, das sogenannte „documento amistoso“, also ein freundschaftliches Abkommen. Ist es nicht vorhanden, ist das auch kein Problem. Man schreibt die wichtigsten Daten dann einfach per Hand auf. Dazu gehören die Namen der beiden Unfallgegner, die zuständige Versicherung, der jeweilige Versicherungsnehmer und den Namen der Fahrer. Wer eine Kamera oder ein Foto-Handy zur Hand hat, kann auch ein Beweisfoto zur Sicherheit schießen. Diese Bagatellsachen, bei denen die Schuldfrage eindeutig ist, klären die Versicherungen später untereinander. Gibt es Unstimmigkeiten über die Frage, wer den Unfall verursacht hat, oder ist der Sachschaden groß, dann sollte man ebenfalls den Notruf 112 verständigen und um Hilfe bitten. Wer als Fahrer ein geparktes Fahrzeug beschädigt, hinterlässt an der Windschutzscheibe ebenfalls seinen Namen und eine Kontakttelefonnummer.
Strafzettel, bitte gleich bezahlen
Wer eine Verkehrswidrigkeit begeht, muss je nach Art mit einem Strafzettel rechnen. Nicht Residente, dürfen erst weiterfahren, wenn sie die Strafe bar beglichen haben. Dafür erhalten sie aber einen 50-prozentigen Rabatt. Residente müssen nicht an Ort und Stelle zahlen. Aber auch für sie ist es ratsam, die Strafe innerhalb von 20 Tagen aus der Welt zu schaffen, denn dann ist ebenfalls nur die Hälfte des Betrages zu zahlen. Verkehrswidrigkeiten, die eigentlich Strafpunkte nach sich ziehen, werden bei Nicht-Residenten nicht angerechnet. Gegen Residente wird genauso verfahren, wie bei kanarischen Verkehrsteilnehmern. Bei ihnen wird der Punktestand sehr wohl registriert, oder es kann die Fahrerlaubnis eingezogen werden.
Und wie ist das mit dem Führerschein?
Muss man seinen deutschen Führerschein gegen einen spanischen eintauschen oder sich anmelden? Ein leidiges Thema, zu dem viele Gerüchte und Unsicherheiten kursieren, aber so ganz genau wissen es die Wenigsten. Als Faustregel gilt: Die deutschen Führerscheine sind ja meist, zumindest die neueren, als europäische Fahrerlaubnis ausgestellt und damit auch in Spanien gültig. Bis zu einem Jahr Aufenthalt kann man damit problemlos fahren. Danach muss man seinen deutschen Führerschein zwar nicht eintauschen, wohl aber registrieren lassen. Dabei geht es vor allem um zwei Punkte: Zum einen um den Zugriff bei Verkehrswidrigkeiten, die zum Beispiel ein Fahrverbot nach sich ziehen, und zum anderen um den Gesundheitscheck. Je nach Alter sind in Spanien Gesundheitsüberprüfungen nach zehn oder fünf Jahren vorgeschrieben. Will man sich nun ordnungsgemäß ummelden, sucht man einen Centro Médico auf, das Gesundheitsbescheinigungen, das Carnet médico para conducir, ausstellt. Sobald man dieses hat, wendet man sich an die Hauptstelle der Jefatura Tráfico, in Tome Cano in Santa Cruz. Dort wird der Führerschein dann registriert, aber nicht ausgetauscht.
Hinweis der Polizei
Alle Informationen stammen vom Kommissariat der Verkehrspolizei in Garachico. Den Beamten fällt in ihrem Alltag in Bezug auf ausländische Fahrer vor allem eines immer wieder auf. Viele lassen sich von der schönen Natur und den herrlichen Ausblicken so faszinieren, dass sie anhalten, um Fotos zu machen. Oft sind die gewählten Stellen aber mehr als unglücklich und gefährden andere Verkehrsteilnehmer. Daher die Bitte der Verkehrspolizei: Bei kurzen Fotostopps niemals in einer Kurve oder direkt dahinter anhalten. Achten Sie darauf, dass nachfolgende Autofahrer Sie rechtzeitig sehen und ausweichen können. Dann kann man auch am Straßenrand kurz anhalten. Ansonsten empfiehlt es sich, seine Urlaubsfotos von einem der ausgewiesenen Aussichtspunkte, einem Mirador, zu schießen.